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Breitbandausbau

Vorbemerkung

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.

Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte „weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.

Breitbandausbau im Markt Arnstorf

Für alle Fragen rund um das Thema Breitbandausbau steht Ihnen der Breitbandbeauftragte des Marktes Arnstorf zur Verfügung:

Kontaktdaten:
Heinz Kaltenhauser
Tel. 08723 961030
E-Mail: undefinedheinz.kaltenhauser(at)arnstorf.de

Teilnahme am Bay. Förderprogramm 2012 / 2018 zum Ausbau der Breitbandversorgung
Mehr Informationen zum Bayerischen Förderprogramm finden Sie unter:
Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.schnelles-internet-in-bayern.de

Interkommunale Zusammenarbeit:
Die Kommunen Arnstorf und Malgersdorf haben für den Breitbandausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.

1. Bayerisches Förderverfahren - abgebrochen am 24.11.2016
2. Bayerisches Förderverfahren - gestartet am 17.12.2016