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1. Bayerisches Förderverfahren - abgebrochen am 24.11.2016

  1. Markterkundungsverfahren
  2. Ergebnis der Markterkundung
  3. Auswahlverfahren Bekanntmachung
  4. Auswahlverfahren Ergebnis
  5. Zuwendungsbescheid Bezirksregierung
  6. Kooperationsvertrag
  7. Fördersteckbrief
  8. Projektbeschreibung

Markterkundung für den Breitbandausbau

Der Markt Arnstorf führt im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Klicken um Download zu startenMarkterkundungsverfahren.pdf

Übersichtskarte

Klicken um Download zu startenUebersichtskarte_Bestand.pdf

Markterkundung – Ergebnis

Der Markt Arnstorf hat vom 12.03.2015 bis 14.04.2015 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Klicken um Download zu startenErgebnis der Markterkundung.pdf

28.10.2015 - Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Der Markt Arnstorf führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

10.12.2015 – Breitbandförderprogramm – Fristverlängerung Auswahlverfahren

Aus gegebenem Anlass wird der Abgabetermin für die Angebotsabgabe auf den 03.03.2016, 15:00 Uhr verlängert.

24.11.2016 – Aufhebung des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren wird auf Grund der Überschreitung der festgelegten Höchstwirtschaftlichkeitslücke aufgehoben sowie das Förderverfahren abgebrochen.