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Geburtsbeurkundung

Die Geburt eines Kindes wird im Standesamt des Geburtsortes beurkundet.

Mit der Geburtsbeurkundung können die Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Die Unterlagen, die zur Beurkundung benötigt werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen.

Unterlagen zur Geburtsbeurkundung